Wohnungseigentumsrecht

WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT ➔

Bereits vor dem Erwerb einer eigenen Wohnung ist es ratsam sich rechtlich über das Wohnungseigentumsrecht beraten zu lassen und sich zu informieren, um darauf vorbereitet zu sein, mit welchen Rechten und Pflichten man in Zukunft konfrontiert werden könnte.

Wenn in dem angestrebten Objekt mehrere Personen Wohnungseigentum besitzen, sind diese zugleich Miteigentümer und bilden eine sogenannte Eigentümergemeinschaft.

Diese Gemeinschaft trifft alle Entscheidungen hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums gemeinsam (Verwaltung und Nutzung, Grundstück, Treppenhaus, Stellplätze, Fahrstuhl, Kelleräume, aber auch Fenster, Türen und Balkone etc.).

Streitereien zwischen den Miteigentümern sind daher nicht selten und sollten gelöst werden.

Ein weiteres Problem könnte darin liegen, dass die Hausverwaltung über die Rechte und Pflichten im Verwaltungsvertrag hinausgeht. In diesem Fall möchte man als Miteigentümer ggf. wissen, ob und wie man gegen das pflichtwidrige Verhalten der Verwaltung  rechtlich vorgehen kann.

Schließlich ist es denkbar, dass ein Miteigentümer einen Beschluss, der in der Eigentümerversammlung erlassen wurde, anfechten will. Dies kann ggf. durch ein gerichtliches Verfahren und rechtlichen Beistand erreicht werden.

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I. Was regelt das Wohnungseigentumsrecht?

1) Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer

2) Wohnungseigentümerversammlung ➔

oder

  • Für den Fall, dass ein notwendiger Beschluss nicht gefasst wurde, eine Ersetzung durch ein Gericht begehrt.

3) Hausverwaltung

4) Gemeinschaftsvermögen ➔

5) Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht ➔

II. Begrifflichkeiten

1) Gemeinschaftliches Eigentum ➔

2) Miteigentum ➔

3) Sondereigentum ➔

oder

  • alle Wohnungen und Räume stehen im Eigentum einer einzigen Person und diese stellt einen Antrag auf Schließung, § 9 Abs. 1 WEG.

4) Teilung in Sondereigentum ➔